buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Satzung des DRK Ortvereins Wickede (Ruhr)

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Ein Verein, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht eine schriftliche Satzung. Diese Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen (§§ 56 – 60 BGB). Die Satzung ist die Verfassung des Vereins (§ 25 BGB). Sie ist quasi „das Grundgesetz des Vereins“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wieder. Die Satzung beschreibt die Struktur des Vereins und ist das Handwerkszeug des Vorstandes bei der Führung des Vereins.